You are missing some Flash content that should appear here! Perhaps your browser cannot display it, or maybe it did not initialize correctly.
You are missing some Flash content that should appear here! Perhaps your browser cannot display it, or maybe it did not initialize correctly.
Die ZUBATHERM-GARANTIE 10 gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihnen im Falle einer Reparatur keine Kosten entstehen. Das Zertifikat unterstreicht die Qualität der Produktion, Installation sowie den sehr hohen Servicestandard unseres Unternehmens.
Erhalten Sie beim Kauf eines Heizungssystems von Zubatherm für Ihren alten Ölkessel, Gastherme oder Wärmepumpe, eine Abwrackprämie in Höhe von 500 EUR. Wir entsorgen - Sie erhalten die Prämie!
Ein hydraulischer Abgleich ist bei einer Erneuerung der Heizungsanlage zwingend erforderlich und führt zu einer Energieeinsparung. Deshalb ist der hydraulische Abgleich beim Kauf eines Zubatherm Heizungssystems inklusive.
Die Zubatherm GmbH, Käfertaler Straße 258, 68167 Mannheim gewährt für ihre Systeme, die für den Gebrauch im Bereich Heizungstechnik konzipiert und konstruiert wurden, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie, sofern die Zubatherm Heizungsanlage bei einem durch die Zubatherm GmbH Vertriebsbindung autorisierten Fachhändler erworben wurde und ein Wartungsvertrag mit der Zubatherm GmbH abgeschlossen wurde:
1. Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre und beginnt mit dem Tag des Verkaufs an den Endabnehmer. Die Garantiezeit ist auf 5 Jahre beschränkt, wenn das System gewerblich (nicht im Privathaushalt) genutzt wird. Das Kaufdatum und der Gerätetyp sind durch eine Rechnung zu belegen.
2. Innerhalb der Garantiezeit beseitigt die Zubtaherm GmbH alle Mängel. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von der Zubatherm GmbH durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Anlagenteile oder Austausch des gesamten Systems. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Anlagenteile gehen in das Eigentum der Zubatherm GmbH über.
3. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, Umbau, unsachgemäßer Handhabung, Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder Bedienungungsanweisungen entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- und Wartungsanweisungen der Zubatherm GmbH nicht befolgt oder Betriebsstoffe ( z.B. Kältemittel) verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (z. B. Dichtungen und Ventile) sind von der Garantie ausgenommen.
1. Die Garantiezeit beträgt 20 Jahre und beginnt mit dem Tag des Verkaufs an den Endabnehmer. Die Garantiezeit ist auf 10 Jahre beschränkt, wenn das System gewerblich (nicht im Privathaushalt) genutzt wird. Das Kaufdatum und der Gerätetyp sind durch eine Rechnung zu belegen.
2. Innerhalb der Garantiezeit beseitigt die Zubtaherm GmbH alle Mängel. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von der Zubatherm GmbH durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Anlagenteile oder Austausch des Systems. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Anlagenteile gehen in das Eigentum der Zubatherm GmbH über.
3. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, Umbau, unsachgemäßer Handhabung, Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder Bedienungungsanweisungen entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- und Wartungsanweisungen der Zubatherm GmbH nicht befolgt oder Betriebsstoffe ( z.B. Kältemittel) verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (z. B. Dichtungen und Ventile) sind von der Garantie ausgenommen.
Garantiebestimmungen geändert am 28.04.2010